Vertragsbedingungen

 

  • Allgemeines

 

                           Es gelten ausschliesslich die nachstehenden Geschäftsbedingungen. Änderungen müssen vereinbart werden.

 

  • Bestimmungsgemässer Einsatz

  • Die vom Vermieter ausgeliehenen Mietobjekte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt und nicht überlastet werden. Es sind die Gebrauchs- und Sicherheitshinweise zu beachten! Das Anbringen von Schildern, Beschriftungen oder Aufklebern sowie sonstigen Änderungen an dem Mietobjekten ist nicht gestattet. Die Mietobjekte dürfen nicht weitervermietet (Untervermietung), verpfändet oder sonst weitergegeben werden. 

 

  • Gebühren, Steuern, Genehmigungen

Sämtliche Gebühren und Steuern, die durch das Aufstellen bzw. durch die Nutzung der gemieteten Objekte entstehen sind vom Mieter zu tragen. Eventuell erforderliche Genehmigungen, Bewilligungen oder Anmeldungen, die für den Betrieb der gemieteten Objekte oder für die Durchführung erforderlich sind liegen organisatorisch und kostenmässig im Verantwortungsbereich des Mieters. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter für sämtliche Ansprüche, die im Zusammenhang mit dem Auf- und Abbau sowie aus dem Betrieb der gemieteten Mietobjekte an den Vermieter gestellt werden, unter Verzicht auf jegliche Einwendung schad- und klaglos zu halten.

 

  • Aufträge, Rücktritt, Wetterrisiko

 

Aufträge werden bei Annahme durch den Vermieter für beide Seiten binden. Bei Rücktritt bis 14 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter werden 50% der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Bei Rücktritt 7 Tage vor der Veranstaltung durch den Mieter werden 80% der Vertragssumme in Rechnung gestellt. Sollten Ereignisse oder Umstände eintreten, die die Erfüllungen des ursprünglichen Auftrages unzumutbar oder unmöglich machen (z.B Erkrankungen, Stau, Diebstahl, usw.) stehen dem Vermieter das Recht zu vom Vertag zurückzutreten. Für gewerbliche Kunden (gewerbliche und öffentliche Nutzung) gilt: Das Wetterrisiko trägt der Mieter. Für private Kunden (private Nutzung, Kindergeburtstage) gilt: Sollte das Wetter unsicher sein , ist der Vermieter im Rahmen seiner Möglichkeiten bereit, den Termin um ein paar Stunden zu verschieben oder den Termin unentgeltlich zu streichen. Dafür ist es unbedingt erforderlich, dass der Mieter rechtzeitig vor Abfahrt der Lieferung dem Vermieter telefonisch informieren. Sobald die Lieferung unterwegs ist, wird der komplette Mietzins fällig.

 

  • Preise, Angebote

           Unser Angebot ist bis zum Vereinbarten Termin gültig.

 

  • Zahlung

           Der Rechnungsbetrag wird unmittelbar nach der Vermietung in bar erhoben. Bei Überweisung muss der Rechnungsbetrag innert 10 Tage

           nach Veranstaltung auf dem Konto gutgeschrieben sein.

 

  

  • Mietzeit 

  • Die Mietzeit für 1 Verleihtag beträgt maximal 10 Stunden und ist bis spätestens 20:00 Uhr. einzuplanen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung der Mietzeit nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter zusätzliche Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenen Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer Vermietung.  

 

  • Haftung

Der Mieter ist nach der Übernahme der Mietobjekte in vollem Umfang für diese Verantwortung und Haftung während der Mietdauer für Verlust, Schäden und Unfälle. Er stellt den Vermieter von Schadenersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Mietobjekte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle oder Folgenschäden, die durch das Nichtstattfinden oder das nicht richtig Funktionieren von Veranstaltungen oder Mietobjekten verschuldet wurden. Sollte die Hüpfburg aus irgendeinem Grund vor der Veranstaltung ausfallen und nicht funktionsfähig sein, so ist der Vermieter weder Ersatz noch Schadenersatzpflichtig. Schadenersatzleistungen werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen. Der Mieter verpflichtet sich dem Vermieter alle Schäden und Funktionsmägel, die sich bei Gebrauch herausstellen, unmittelbar bei Rückgabe mitzuteilen. Bei Beschädigung, Verschmutzung oder Verlust haftet der Mieter. Ihm werden dann die Kosten für die ordnungsgemässe Instandsetzung, Wertverlust oder Kosten der Wiederbeschaffung in Rechnung gestellt.

  

  • Betreuung der Mietobjekte

Der Mieter verpflichtet sich die Mietobjekte durch geeignete, erwachsene Personen ständig zu beaufsichtigen. Die mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter/Veranstalter mit den Gebrauchs- und Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.

 

  • Lieferung, Aufbau und Abbau

Für Gewerbliche und Private Kunden gilt: Die Lieferung ist im Kanton Uri gemäss Preisliste (Urner Talboden Seedorf, Bauen, Attinghausen, Flüelen, Altdorf, Schattdorf, Bürglen, Erstfeld, Silenen, übriges Gebiet Uri, sowie Andermatt-Realp) enthalten. Wird die Hüpfburg ausserhalb vom Kanton gemietet wird eine Lieferpauschale Vereinbart. Der Auf- und Abbau erfolgt durch den Hüpfburgenverleih Erwin Arnold, soweit nichts anderes vereinbart ist. Je nach Mietervereinbarung stellt der Mieter unentgeltlich geeignete Helfer für Auf- und Abbau bereit.

 

Der Mieter sorgt für eine ebene, saubere Fläche (z.B. Rasen oder Asphalt, aber keinen Schotter, oder ähnliches), die den Aufbaumassen der Mietobjekte und einen zusätzlichen Sicherheitsabstand von 1,80 Meter zu allen Seiten entsprechen. Allfälliger Fallschutz auf harte Böden, sind durch den Mieter zu organisieren.  Zusätzlich stellen Mieter eine direkte Zufahrt sicher.

 

Sollte der Auf- und Abbau durch den Mieter erfolgen, sind unbedingt die Auf- und Abbauhinweise zu beachten. Übergibt der Mieter die Mietobjekte in schlecht zusammengelegtem Zustand oder gar nicht zusammengelegt, wird eine Pauschale von Fr. 50.00 für den erhöhten Arbeitsaufwand fällig.

 

  • Stromanschluss

Für den Betrieb der Mietobjekte stellt der Mieter jeweils mindestens einen Stromanschluss 220 V zur Verfügung, die mit 16 A abgesichert sind und ausschliesslich die Mietobjekte mit Strom versorgen. Die Entfernung vom Stromanschluss zum Mietobjekt darf 25 Meter nicht überschreiten, ansonsten sorgt der Mieter für entsprechend geeignetes Verlängerungskabel. Die Stromkosten gehen zu Lasten des Mieters.

  

  • Sonstiges

Sollte in diesen Bedingungen eine unwirksame Regelung enthalten sein, gelten alle übrigen unverändert. Die unwirksamen Regelungen sind durch eine andere, gültige zu ersetzen, die dem wirtschaftlichem Zweck der betreffenden Bestimmung am nächsten kommt.

 

  • Gerichtsstand

                             Altdorf